Dienstwagenbesteuerung
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Seit 2019 lohnt es sich für Sie noch mehr, mit einem elektrifizierten Dienstwagen nachhaltig unterwegs zu sein: Denn die Bundesregierung senkt den zu versteuernden Anteil für die Privatnutzung um die Hälfte.
Weniger Emissionen. Weniger Steuern.
Fahrer von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, müssen bislang monatlich 1 % des Fahrzeug-Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Dienstwagen mit elektrischem oder Plug-in Hybrid-Antrieb, die im Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden, sinkt dieser Anteil auf 0,5 %. Von dieser Halbierung können Sie auch dann profitieren, wenn Sie Ihr Geschäftsfahrzeug individuell nach Fahrtenbuch versteuern.
Voraussetzungen
- CO2-Emission
Die CO2-Emission darf maximal 50 g/km betragen. - Reichweite
Die Reichweite muss im rein elektrischen Fahrbetrieb mindestens 40 Kilometer umfassen.
Dienstwagenbesteuerung – wie funktioniert das?
Wer muss einen Dienstwagen versteuern?
Wird ein Dienstwagen auch privat und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, ist diese private Nutzung als sog. geldwerten Vorteil zu versteuern (Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sowie Sozialversicherung).
Ist eine Privatnutzung ausgeschlossen, entfällt auch die Besteuerung des geldwerten Vorteils.
Wie berechnet man den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens?
Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils stehen zwei Methoden zur Verfügung. Die gewählte Variante muss für das gesamte Jahr beibehalten werden, ein Wechsel zwischen den Methoden ist nicht möglich.
- 1 %-Regelung: Als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung wird 1 % des Bruttolistenpreises pauschal pro Monat angesetzt, die tatsächlich angefallenen Kosten, Rabatte etc. bleiben außer Betracht. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Monat anzusetzen. Maßgebend ist jeweils der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. Kosten für Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer.
- Fahrtenbuch: Die privat gefahrenen Kilometer werden mittels eines Fahrtenbuchs ermittelt, der Besteuerung unterliegen dann die hierfür angefallenen tatsächlichen Kosten.
Achtung: Das Führen eines Fahrtenbuchs ist aufwändig, es bildet aber die tatsächlichen Kosten ab. Ein Fahrtenbuch kann auch elektronisch geführt werden.
Zuzahlungen eines Arbeitnehmers für private Nutzung mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Gibt es einen steuerlichen Vorteil für Elektroautos und plug-in Hybride als Dienstwagen?
Für Elektroautos und Plug-in Hybride, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2021 angeschafft werden, ist nur der halbe Bruttolistenpreis anzusetzen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits in 2018 angeschafft, aber erst in 2019 ausgeliefert werden. Voraussetzungen1 dafür sind:
- Die CO2-Emission des Elektro-Dienstwagens darf maximal 50 g/km betragen.
- Die Reichweite des Elektro-Dienstwagens muss im rein elektrischen Fahrbetrieb mindestens 40 Kilometer umfassen.
Wo liegen die Vorteile eines Dienstwagens?
Die Gestellung eines Dienstwagens ist für viele Arbeitnehmende ein attraktiver Gehaltsbestandteil. Der Arbeitgebende übernimmt sämtliche für das Fahrzeug anfallenden Kosten einschließlich Abschreibung, Inspektionen, Kraftstoff etc. für den Arbeitnehmenden. Der Arbeitgebende kann diese Kosten steuerlich absetzen und erhält darüber hinaus noch die Umsatzsteuer aus der Anschaffung des Fahrzeugs zurück.
Der Arbeitnehmende muss weder Anschaffungskosten noch laufende Kosten des Fahrzeugs tragen, sondern nur den geldwerten Vorteil der Besteuerung unterwerfen. Der Vorteil des Arbeitnehmenden hängt stark von den individuellen Gegebenheiten wie Höhe des Steuersatzes, Umfang der Privatnutzung und Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb ab. Die Wahl der Besteuerungsmethode ist individuell auf diese Merkmale abzustimmen.
Besondere Vorteile ergeben sich aufgrund der Neuregelung für die Besteuerung von Elektrofahrzeugen.
Insgesamt bietet ein Dienstwagen vielfach interessante Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.