Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens zwei Jahr gesetzliche Gewährleistung
Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren für die Vertragsmäßigkeit der Ware.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, wenn die Waren beispielsweise:
– nicht der Beschreibung entsprechen oder
– nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.
In einem solchen Fall müssen Verkäufer insbesondere Folgendes anbieten:
– kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung
– in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
1. Verkäufer kontaktieren
Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
2. Kaufnachweis vorlegen
Legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel eine Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Gewährleistungsfristen innerhalb der EU
In einigen Ländern gilt für die gesetzliche Gewährleistung ein längerer Zeitraum. Für gebrauchte Waren kann jedoch ein kürzerer Zeitraum gelten, der in der Regel nicht weniger als ein Jahr beträgt.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land finden Sie auf dem offiziellen Portal der Europäischen Union:
Informationen der EU zur gesetzlichen Gewährleistung
Gewerbliche Garantie
Verkäufer und Hersteller können zusätzlich gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten.
Eine solche Garantie bestätigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Wichtig: Eine freiwillige Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und ersetzt diese nicht.
